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Antrag auf Eintragung in die Architektenliste gemäß Art. 4 Abs. 2 und 31 BauKaG.
Antrag auf Eintragung in die Architektenliste gemäß Art. 4 Abs. 2 und 31 BauKaG.
Antrag für folgende Fachrichtungen
- Architektur Hochbau mit 240 ECTs
- Innenarchitektur mit momentan noch 180 ECTs
- Landschaftsarchitektur mit momentan noch 180 ECTs
Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:
1. Bachelor-Urkunde, Bachelor-Zeugnis und Bachelor Supplement/Transkript
2. Master-Urkunde, Master-Zeugnis und Master Supplement/Transkript
3. Diplom-Zeugnis und Diplom-Urkunde (hier kann es sein das kein Supplement/transcript vorliegt)
4. Lebenslauf
5. Meldebescheinigung oder Vor- und Rückseite Ihres Personalausweises (nicht den Reisepass, da hier Ihre Adresse nicht aufgeführt ist).
6. Pass- oder Bewerbungsfoto. Für ihren Mitgliedsausweis
7. Original Führungszeugnis, Online beantragbar unter Führungszeugnis online beantragen - Schnell und einfach von zu Hause
(Farb-)Kopien oder Scans werden von den Eintragungsgremien nicht akzeptiert.
8. Unterzeichnete Tätigkeitsnachweise
Bei Tätigkeitsnachweisen in der Fachrichtung Architektur Hochbau müssen diese von einem eingetragenen Architekten unterzeichnet sein.
Bei Innen- und Landschaftsarchitektur darf dies eine berufsständische Person unterschreiben
9. Nachweis über die Zahlung eines Gebührenvorschusses
(Kontoverbindung: IBAN DE 10 7002 0270 0000 0033 56 bei der HypoVereinsbank München, BIC: HYVEDEMMXXX).
Als Angestellte/freiberuflich - 300,00 Euro
Als Beamte - 150,00 Euro.
Vorher „Anzeige der berufspraktischen Tätigkeit“ - 220,00 Euro.
Vorher Juniormitglied - 200,00 Euro
Bitte Dokumente aus dem nichtdeutschsprachigen Ausland immer Original und Übersetzung zusammen hochladen.
Geben sie Bitte im Antrag den Titel an, der auch in ihrer Urkunde eingetragen ist.
Zum Online-Antrag