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Antrag auf Eintragung in die Architektenliste gemäß Art. 4 Abs. 2 und 31 BauKaG.

Antrag auf Eintragung in die Architektenliste gemäß Art. 4 Abs. 2 und 31 BauKaG.

Antrag für folgende Fachrichtungen

-          Architektur Hochbau mit 240 ECTs

-          Innenarchitektur mit momentan noch 180 ECTs

-          Landschaftsarchitektur mit momentan noch 180 ECTs

Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:

1.       Bachelor-Urkunde, Bachelor-Zeugnis und Bachelor Supplement/Transkript

 

2.       Master-Urkunde, Master-Zeugnis und Master Supplement/Transkript

 

3.       Diplom-Zeugnis und Diplom-Urkunde (hier kann es sein das kein Supplement/transcript vorliegt)

 

4.       Lebenslauf

 

5.       Meldebescheinigung oder Vor- und Rückseite Ihres Personalausweises (nicht den Reisepass, da hier Ihre Adresse nicht aufgeführt ist).

 

6.       Pass- oder Bewerbungsfoto. Für ihren Mitgliedsausweis

 

 

7.      Original Führungszeugnis, Online beantragbar unter Führungszeugnis online beantragen - Schnell und einfach von zu Hause  

 (Farb-)Kopien oder Scans werden von den Eintragungsgremien nicht akzeptiert.

 

8.       Unterzeichnete Tätigkeitsnachweise

Bei Tätigkeitsnachweisen in der Fachrichtung Architektur Hochbau müssen diese von einem eingetragenen Architekten unterzeichnet sein.

Bei Innen- und Landschaftsarchitektur darf dies eine berufsständische Person unterschreiben

Das Formular Tätigkeitsnachweis mit Ausfüllhilfe finden sie unter: Tätigkeitsnachweise - Bayerische Architektenkammer

 

9.       Nachweis über die Zahlung eines Gebührenvorschusses

(Kontoverbindung: IBAN DE 10 7002 0270 0000 0033 56 bei der HypoVereinsbank München, BIC: HYVEDEMMXXX).

 

Als Angestellte/freiberuflich - 300,00 Euro

Als Beamte - 150,00 Euro.

Vorher „Anzeige der berufspraktischen Tätigkeit“ - 220,00 Euro.

Vorher Juniormitglied - 200,00 Euro

 

Bitte Dokumente aus dem nichtdeutschsprachigen Ausland immer Original und Übersetzung zusammen hochladen.

Geben sie Bitte im Antrag den Titel an, der auch in ihrer Urkunde eingetragen ist.

 
 

 

 

Zum Online-Antrag