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Antrag auf Eintragung in die Stadtplanerliste gemäß Art. 6 Abs. 3 i.V. mit Art. 4 Abs. 7 und 8 BauKaG (Umtragung).

Sehr geehrte Damen und Herren,

diese Hilfe soll Ihnen die Antragstellung erleichtern. Bitte lesen Sie sie genau durch, bevor Sie die Formulare ausfüllen und die erforderlichen Anlagen zusammenstellen. Um die Bearbeitung der Anträge zu erleichtern, bitten wir Sie, die Anlagen elektronisch auszufüllen und unterschrieben einzureichen. Vollständigkeit der Antragsunterlagen erleichtert und beschleunigt die Bearbeitbarkeit Ihres Antrags.

Mit freundlichen Grüßen
Eintragungsausschuss bei der
Bayerischen Architektenkammer

Erläuterungen

Wir bitten wir die überwiegende Tätigkeitsart anzugeben.

Gem. Art. 4 Abs. 1 BauKaG kann in die Stadtplanerliste nur eingetragen werden, wer Wohnsitz, Niederlassung oder überwiegende berufliche Beschäftigung in Bayern hat.

Eingetragen werden können Deutsche, Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder diesen nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft gleichgestellte Personen. Diesen gleichgestellt sind sonstige ausländische Staatsangehörige, wenn sie über einen deutschen Ausbildungsabschluss verfügen oder mit ihrem Herkunftsstaat Gegenseitigkeit vereinbart ist.

Es genügt eine Niederlassung; nicht notwendigerweise hat die Hauptniederlassung in Bayern zu sein.

Der Nachweis über den Wohnsitz erfolgt durch eine Meldebestätigung der Wohnsitzgemeinde, der Vorlage der Vorder- und Rückseite des gültigen Personalausweises der zur Niederlassung durch eine Bestätigung der Gemeinde oder auf jede andere geeignete Weise. Falls weder ein Wohnsitz noch eine Niederlassung in Bayern bestehen, ist es für die Zulässigkeit des Eintragungsantrages ausreichend, wenn die überwiegende berufliche Beschäftigung in Bayern erfolgt. Zu dessen Nachweis werden weitergehende Angaben, insbesondere zu Art, Umfang und Ort der Beschäftigung erbeten.

Der Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses ist bei der für den Wohnsitz zuständigen Meldestelle zu stellen. Das Führungszeugnis ist unmittelbar von der Meldestelle an den Eintragungsausschuss zu schicken.

Antragsstellerinnen oder Antragssteller aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes, in deren Herkunftsstaat ein amtliches Führungszeugnis nicht ausgestellt wird, können statt dessen sonstige Zuverlässigkeitsnachweise, eine eidesstattliche Erklärung oder falls auch dies nicht möglich ist, eine feierliche Erklärung vorlegen. Diese Versicherung bzw. Erklärung ist von einer zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer entsprechend bevollmächtigten Berufsorganisation des Herkunftsstaates schriftlich zu bescheinigen.

Bitte die Vorschriften des Art. 7 BauKaG in dem Gesetzestext sowie Berufsordnung und Satzung der Bayerischen Architektenkammer genau lesen. Liegen mögliche Versagungsgründe nach Art. 7 BauKaG vor, so sind diese anzugeben. Verstöße gegen Art. 1 BauKaG werden umgehend an die Rechtsabteilung der Bayerischen Architektenkammer gemeldet und können geahndet werden.

Falsche Angaben können zur straf- und berufsgerichtlichen Verfolgung sowie zur Rücknahme bzw. zum Widerruf der Eintragung führen. Verstöße gegen Art. 1 BauKaG werden umgehend an die Rechtsabteilung der Bayerischen Architektenkammer gemeldet und können geahndet werden.

 

Information über die Erhebung personenbezogener Daten

Im Folgenden informieren wir über die Erhebung und ggf. weitere Verarbeitung (Speicherung usw.) personenbezogener Daten gemäß der nach Art. 13 und Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bestehenden Informationspflichten.

Verantwortlicher gem. Art. 4 Abs. 7 DSGVO ist die Bayerische Architektenkammer, Waisenhausstraße 4, 80637 München.

1. Erhebung und Verwendung der Daten

Die erhobenen Daten werden zur Führung der amtlichen Listen und Verzeichnisse gespeichert. Darüber hinaus veröffentlichen wir auf Basis der Vorschrift des Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i. V. m. Art. 20 Abs. 1 Satz 2 Baukammerngesetz (BauKaG) folgende Daten der Mitglieder in der Architekten- und Stadtplanerliste auf der Homepage der Bayerischen Architektenkammer http://www.byak.de und auf der Website www.energiewende-mit-architekten.de:

Fachrichtung, Tätigkeitsart, Familienname, Vorname, akademische Grade sowie die Anschriften der Hauptwohnung bzw. Niederlassung.

Einer Veröffentlichung dieser Daten kann jederzeit widersprochen werden (Art. 20 Abs. 1 Satz 2 BayBauKaG) Neueintragungen in die Architekten- und Stadtplanerliste werden unter Angabe von „Fachrichtung, Tätigkeitsart, Zeitpunkt der Eintragung, Familienname, Vorname, akademische Grade, Wohnort“ einmalig in der Regionalausgabe Bayern des Deutschen Architektenblattes veröffentlicht.

2. Weitergabe der Daten


Die Weitergabe Ihrer Daten an andere Dritte erfolgt nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder wir Ihre explizite Einwilligung dafür erhalten haben.

Ihre Daten werden zu vorgenanntem Zweck ggf. an uns unterstützende Dienstleister weitergegeben, die wir selbstverständlich sorgfältig ausgewählt und zur Einhaltung des Datenschutzrechts verpflichtet haben. Dabei kann es sich insbesondere um technische Dienstleister oder Versanddienstleister (Lettershop, Versand Deutsches Architektenblatt etc.) handeln.


Im Zuge der turnusgemäß abgehaltenen Kammerwahlen haben nach Ziffer 3.8 Wahlordnung für die Wahlen zur Vertreterversammlung alle Listen, die einen gültigen Wahlvorschlag einreichen, Anspruch auf eine Ausfertigung des Wahlverzeichnisses in Adressenform.

3. Löschfristen


Wir speichern personenbezogene Daten jeweils nur so lange, bis der Zweck der Datenspeicherung entfällt, so lange keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen oder Verjährungsfristen von möglicherweise der Rechtsverfolgung dienlichen Daten der Löschung entgegenstehen(in diesem Fall wird die Verarbeitung der Daten nach Art. 18 DSGVO eingeschränkt).


4. Betroffenenrechte


Sie haben gegenüber der Bayerischen Architektenkammer folgende Rechte (Art. 12 ff. DSGVO) hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:

  • Recht auf Auskunft,
  • Recht auf Berichtigung oder Löschung,
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung,
  • Recht auf Datenübertragbarkeit.

Sie haben zudem das Recht, sich bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde (Landesbeauftragter für Datenschutz, Wagmüllerstraße 18,80538 München, 089-2126720, poststelle@datenschutz-bayern.de) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren.
Sollten darüber hinaus Fragen zum Datenschutz im Zusammenhang mit unserem Internetauftritt auftreten, so können Sie sich an unsere behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten wenden:


Bayerische Architektenkammer
Waisenhausstraße 4
80637 München
089 -139880-0
Datenschutz@byak.de

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