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Approval

Antrag auf Eintragung in die Architektenliste gemäß Art. 4 Abs. 3 und 4 BauKaG (Umtragung).

Sehr geehrte Damen und Herren,

diese Hilfe soll Ihnen die Antragstellung erleichtern. Bitte lesen Sie sie genau durch, bevor Sie die Formulare ausfüllen und die erforderlichen Anlagen zusammenstellen. Um die Bearbeitung der Anträge zu erleichtern, bitten wir Sie, die Anlagen elektronisch auszufüllen und unterschrieben einzureichen.Vollständigkeit der Antragsunterlagen erleichtert und beschleunigt die Bearbeitbarkeit Ihres Antrags.

Mit freundlichen Grüßen

Eintragungsausschuss bei der
Bayerischen Architektenkammer

 

Erläuterungen

Durch Auswahl, Markierun und auszufüllenden Feldern ist anzugeben, unter welcher Berufsbezeichnung, in welcher Tätigkeitsart und unter welcher Anschrift die Eintragung erfolgen soll. Bei mehreren Tätigkeitsarten entscheidet die überwiegende.

Personalien

Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Gemeinde, Landkreis angegeben (Art. 4 Abs. 2BauKaG). Der Bewerber muss seinen Wohnsitz oder seine Niederlassung in Bayern haben oder seine überwiegende Beschäftigung in Bayern ausüben (vgl. Rd.Nr.2.7 und 2.8 des Antrags).

Ausländer/innen aus Nicht-EG-Staaten, welche die Einbürgerung beantragt haben, sollten dies zusätzlich mit Angabe von Behörde und Aktenzeichen vermerken. Eine Einbürgerungszusicherung ist vorzulegen; ebenfalls ein Anerkennungsbescheid als Asylberechtigte/r.

Bei akademischen Graden und Titeln (z.B. Professor) ist eine Urkunde vorzulegen.

Der Nachweis des Wohnsitzes kann im Regelfall über die Vorlage einer Meldebescheinigung und/oder die Vorlage der Vorder- und Rückseite des gültigen Personalausweis geführt werden. Von Freischaffenden und baugewerblich Tätigen werden Angaben zu ihrer Niederlassung benötigt. Hierzu kann eine Bescheinigung der dortigen Gemeinde oder sonstige Unterlagen (z.B. Mietvertrag) vorgelegt werden. Freie Mitarbeiter, Angestellte oder Beamte lassen sich von ihrem Arbeitgeber bzw. ihrer Dienststelle eine Bescheinigung über ihre ausschließliche oder überwiegende Beschäftigung ausstellen.

Der Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses ist bei der für den Wohnsitz zu-ständigen Meldebehörde zu stellen. Das Führungszeugnis wird im Regelfall direkt von der Behörde an den Eintragungsausschuss geschickt.

Zwei gleiche Passbilder bzw. Bewerbungsbildern, möglichst mit hellem Hintergrund, mit dem Namen der Bewerberin bzw. des Bewerbers in Druckschrift auf der Rückseite.

Gebührenvorschuss

Die Bearbeitung des Antrags setzt die Zahlung des Gebührenvorschusses voraus. Nach Überweisung der Gebühr, bitte dem Antrag den vom Kreditinstitut abgestempelten Beleg bzw. Online-Überweisungsdruck hinzufügen.

Ein/e Bewerber/in, der in die Liste bei der Architektenkammer eines anderen Landes der Bundesrepublik Deutschland ist, ist auf Antrag ohne Prüfung der Befähigung nach Art 4 Abs. 2 BauKaG in die Liste einzutragen.Ist die Eintragung in die Liste bei der Architektenkammer eines anderen Landes der Bundesrepublik Deutschland nur gelöscht worden, weil die Wohnung oder berufliche Niederlassung in diesem Land aufgegeben worden ist, so ist ein/e Bewerber/in innerhalb eines Jahres nach Löschung aus der Liste des anderen Landes auf Antrag ohne Prüfung der Befähigung nach Art. 4 Abs. 2 BauKaG in die Liste einzutragen.

Erklärungen

Bitte die Vorschriften des Art. 7 BauKaG in dem Gesetzestext sowie Berufsordnung und Satzung der Bayerischen Architektenkammer genau lesen.Liegen mögliche Versagungsgründe nach Art. 7 BauKaG vor, so sind diese anzugeben.

Falsche Angaben können zur straf- und berufsgerichtlichen Verfolgung sowie zur Rücknahme/Widerruf der Eintragung führen. Verstöße gegen Art. 1 BauKaG werden umgehend an die Rechtsabteilung der Bayerischen Architektenkammer gemeldet und können geahndet werden

 

Information über die Erhebung personenbezogener Daten

Im Folgenden informieren wir über die Erhebung und ggf. weitere Verarbeitung (Speicherung usw.) personenbezogener Daten gemäß der nach Art. 13 und Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bestehenden Informationspflichten.
Verantwortlicher gem. Art. 4 Abs. 7 DSGVO ist die Bayerische Architektenkammer, Waisenhausstraße 4, 80637 München.

1. Erhebung und Verwendung der Daten

Die erhobenen Daten werden zur Führung der amtlichen Listen und Verzeichnisse gespeichert. Darüber hinaus veröffentlichen wir auf Basis der Vorschrift des Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i. V. m. Art. 20 Abs. 1 Satz 2 Baukammerngesetz (BauKaG) folgende Daten
der Mitglieder in der Architekten- und Stadtplanerliste auf der Homepage der Bayerischen Architektenkammer http://www.byak.de und auf der Website www.energiewende-mit-architekten.de

Fachrichtung, Tätigkeitsart, Familienname, Vorname, akademische Grade sowie die Anschriften der Hauptwohnung bzw. Niederlassung.

Einer Veröffentlichung dieser Daten kann jederzeit widersprochen werden (Art. 20 Abs. 1 Satz 2 BayBauKaG) Neueintragungen in die Architekten- und Stadtplanerliste werden unter Angabe von „Fachrichtung, Tätigkeitsart, Zeitpunkt der Eintragung, Familienname, Vorname, akademische Grade, Wohnort“ einmalig in der Regionalausgabe Bayern des Deutschen Architektenblattes veröffentlicht.

2. Weitergabe der Daten

Die Weitergabe Ihrer Daten an andere Dritte erfolgt nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder wir Ihre explizite Einwilligung dafür erhalten haben. Ihre Daten werden zu vorgenanntem Zweck ggf. an uns unterstützende Dienstleister weitergegeben, die wir selbstverständlich sorgfältig
ausgewählt und zur Einhaltung des Datenschutzrechts verpflichtet haben. Dabei kann es sich insbesondere um technische Dienstleister oder Versanddienstleister (Lettershop, Versand Deutsches Architektenblatt etc.) handeln.

Im Zuge der turnusgemäß abgehaltenen Kammerwahlen haben nach Ziffer 3.8 Wahlordnung für die Wahlen zur Vertreterversammlung alle Listen, die einen gültigen Wahlvorschlag einreichen, Anspruch auf eine Ausfertigung des Wahlverzeichnisses in Adressenform.

3. Löschfristen

Wir speichern personenbezogene Daten jeweils nur so lange, bis der Zweck der Datenspeicherung entfällt, so lange keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen oder Verjährungsfristen von möglicherweise der Rechtsverfolgung dienlichen Daten der Löschung entgegenstehen
(in diesem Fall wird die Verarbeitung der Daten nach Art. 18 DSGVO eingeschränkt).

4. Betroffenenrechte


Sie haben gegenüber der Bayerischen Architektenkammer folgende Rechte (Art. 12 ff. DSGVO) hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:

  • Recht auf Auskunft,
  • Recht auf Berichtigung oder Löschung,
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung,
  • Recht auf Datenübertragbarkeit.

Sie haben zudem das Recht, sich bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde (Landesbeauftragter für Datenschutz, Wagmüllerstraße 18,80538 München, 089-2126720, poststelle@datenschutz-bayern.de) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren.

Sollten darüber hinaus Fragen zum Datenschutz im Zusammenhang mit unserem Internetauftritt auftreten, so können Sie sich an unsere behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten wenden:

Bayerische Architektenkammer
Waisenhausstraße 4
80637 München
089 -139880-0
Datenschutz@byak.de

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