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Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über die Qualifikationsvoraussetzungen im Hinblick auf eine Eintragung in die Architektenliste nach Anhang 5.7.1 der Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EC).
Antrag auf Erteilung einer Qualifikationsbescheinigung
Dieser Antrag ist für Personen, die in Deutschland ihr Studium absolviert haben und auch ihre praktischen Tätigkeiten erbracht haben um im Ausland als Architekt arbeiten zu können. Wir bestätigen mit diesem Dokument das sie eintragungsfähig wären in Bayern.
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
1. Bachelor-Urkunde, Bachelor-Zeugnis und Bachelor Supplement/Transkript
2. Master-Urkunde, Master-Zeugnis und Master Supplement/Transkript
3. Diplom-Zeugnis und Diplom-Urkunde (hier kann es sein das kein Supplement/transcript vorliegt)
Nachweis über den erfolgreich abgeschlossenen Universitäts-/Hochschulabschluss mit 240 ECTs bei Architektur (Hochbau) und derzeit bei Innen- und Landschaftsarchitektur sowie Stadtplanung mit 180 ECTs. Immer Original und Übersetzung einreichen!
4. Nach dem erfolgreich abgeschlossenen Studium muss eine zweijährige Berufspraxis nachgewiesen werden. Das Formular Tätigkeitsnachweise mit Ausfüllhilfe finden sie unter: Tätigkeitsnachweise - Bayerische Architektenkammer
5. Nachweis über die Zahlung eines Gebührenvorschusses in Höhe von 250,00 Euro zzgl. 10,00 Euro Bearbeitungsgebühr bei Überweisung aus dem Ausland.
(Kontoverbindung: IBAN DE 10 7002 0270 0000 0033 56 bei der HypoVereinsbank München, BIC: HYVEDEMMXXX
Die Gebühr wird im Fall einer späteren Eintragung in die Bayerische Architektenkammer angerechnet.
Zum Online-Antrag