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Antrag auf Erteilung eines Defizitbescheides gem. Art. 46 Abs. 1 der Berufsanerkennungsrichtlinie

2005/36/EG im Hinblick auf einen Eintragung in die Architektenliste nach Anhang 5.7.1 BARL

Antrag auf Defizitbescheid gem. Art. 46 Abs. 1 der Berufsanerkennungsrichtlinie

 

Dieser Antrag ist für Personen, die im Ausland ihr Studium absolviert haben und eine Anerkennung ihres Studiums in Deutschland benötigen. Hier stellen wir die Gleichwertigkeit des Studiums fest.

 

Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

 

1.       Bachelor-Urkunde, Bachelor-Zeugnis und Bachelor Supplement/Transkript

 

2.       Master-Urkunde, Master-Zeugnis und Master Supplement/Transkript

 

3.       Diplom-Zeugnis und Diplom-Urkunde (hier kann es sein das kein Supplement/transcript vorliegt)

Nachweis über den erfolgreich abgeschlossenen Universität-/Hochschulabschluss mit 240 ECTS bei Architektur (Hochbau) und derzeit bei Innen- und Landschaftsarchitektur sowie Stadtplanung mit 180 ECTS, immer Original und Übersetzung einreichen!

Bitte lassen Sie alle Zeugnisse und Urkunden (Diplom oder Bachelor/Master), die aus dem nicht-deutschsprachigen Ausland kommen, von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzen.

 

4.       Nachweis über die Zahlung eines Gebührenvorschusses in Höhe von 250,00 Euro zzgl. 10,00 Euro Bearbeitungsgebühr bei Überweisung aus dem Ausland.

(Kontoverbindung: IBAN DE 10 7002 0270 0000 0033 56 bei der HypoVereinsbank München, BIC: HYVMDEMMXXX

 

Die Gebühr wird im Fall einer späteren Eintragung in die Bayerische Architektenkammer angerechnet.

 

 

 

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